Qualifikation zur Schaltberechtigung und Schaltanweisungsberechtigung für Niederspannungsanlagen
Schalthandlungen an Niederspannungsanlagen (230/400 V) verlangen ein hohes Mass an Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein. Die Teilnehmenden erwerben fundierte Kenntnisse zu elektrischen Gefährdungen, Schaltabläufen, Schaltprogrammen, Netzformen, Schutzkonzepten sowie den gesetzlichen Vorgaben.
Unser Tageskurs basiert auf den Anforderungen der ESTI-Weisung 407 V.0526 und vermittelt die Voraussetzungen für eine sichere und normgerechte Ausführung von Schalthandlungen sowie die Erstellung und Freigabe von Schaltanweisungen.
Für wen ist das Seminar geeignet?
Um am Seminar teilnehmen zu können, ist ein Erste-Hilfe-Kurs (inkl. BLS-AED) erforderlich. Ihr Erste-Hilfe-Ausweis darf nicht älter als 2 Jahre sein, gemäss Art. 12 StV und ESTI Weisung 407.
Dieses Seminar richtet sich an:
- Fachleute mit elektrischer Grundbildung
- Zukünftige Schaltberechtigte und Schaltanweisungsberechtigte
Inhalte
- Fachgerechtes Planen, Erteilen und Ausführen von Schaltaufträgen.
- Anwendung der relevanten gesetzlichen Grundlagen sowie der Anforderungen gemäss ESTI 100 und ESTI 407.
- Erhöhung der Sicherheit bei Schalthandlungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
- Erwerb eines anerkannten Zertifikats als Nachweis der erforderlichen Kenntnisse für die Schaltberechtigung gemäss Art. 12 STV.
Warum dieses Seminar?
Unser Seminar zur Schaltberechtigung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse für den sicheren Betrieb von Niederspannungsanlagen. Praxisnahe Schulungsinhalte und eine fundierte Wissensvermittlung schaffen die Voraussetzungen, um betriebliche Anforderungen sicher zu erfüllen und gesetzliche Vorgaben korrekt umzusetzen.
Jährliche Weiterbildung
Das eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) schreibt gemäss NIV vor, dass sich Inhaber einer Art. 15/14/13 NIV Anschlussbewilligung jährlich einen Tag im Fachgebiet Elektrotechnik, Sicherheit, Normen und Messen weiterbilden müssen. Wird keine Weiterbildung nachgewiesen, ordnet das ESTI dem Bewilligungsträger Auflagen an.
