Ab 1. Januar 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel für die professionelle Anwendung in der Schweiz nur noch mit einer gültigen und registrierten Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel (FaBe PSM) gekauft werden.
Beim Kauf oder bei einer Bestellung musst du diese Bewilligung künftig vorweisen. Die FaBe wird digital geführt und kann auf deim Smartphone angezeigt werden.
Gut zu wissen zur Fachbewilligung Pflanzenschutzmittel
- Die FaBe wird digital geführt und kann beim Einkauf oder bei einer Bestellung einfach auf dem Handy vorgezeigt werden.
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Pro Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person über eine FaBe verfügen. Diese Person ist für den Kauf und den fachgerechten Einsatz der Pflanzenschutzmittel verantwortlich.
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Viele berufliche Abschlüsse (zum Beispiel Hauswart/-in) werden anerkannt und berechtigen zur digitalen Fachbewilligung.
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Wenn du keinen entsprechenden Abschluss hast, kannst du bei verschiedenen Fachinstitutionen eine Prüfung zur Fachbewilligung ablegen.
Übergangsfrist bis 30. Juni 2026
Bereits vorhandene Fachbewilligungen sowie anerkannte Abschlüsse und Ausbildungen kannst du bis am 30. Juni 2026 in die neue FaBe umwandeln.
Wichtig:
Nach Ablauf dieser Frist ist keine Anerkennung oder Umwandlung mehr möglich.
Die Laufzeit der neuen Fachbewilligung beginnt für alle registrierten Bewilligungen einheitlich am 01.01.2027, unabhängig davon, wann du dich registrierst.
So erhältst du deine digitale FaBe
Der Ablauf ist einfach aufgebaut:
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Account im FaBe-PSM-Register erstellen
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Persönlichen Antrag stellen und Nachweise hochladen (deine Fachbewilligung)
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Auf den Entscheid warten (max. 30 Tage)
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Deine persönliche FaBe in der App oder ausgedruckt verwenden
Weitere Informationen und Registrierung
Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Beantragung findest du hier: