Art.15 NIV: Anpassungen durch das NIN-Update 2025

Art.15 NIV: Die Niederspannungs-Installationsverordnung insbesondere der Artikel 15 regeln die Voraussetzungen für Personen, die elektrische Installationen unterbrechen und auswechseln. Dies gilt für fest angeschlossene elektrische Erzeugnisse.

Mit dem Update der NIN 2025 kommen auch auf Bewilligungsträger im Rahmen neue Herausforderungen zu.

 

Die wichtigsten Änderungen für Bewilligungsträger Art.15 NIV

Personen, die nach Art.15 NIV zertifiziert sind, müssen ihre Qualifikationen stets auf dem neuesten Stand halten. Das NIN-Update 2025 bringt in den folgenden Bereichen Neuerungen:

  • Neue Installationsnormen: Wer elektrische Arbeiten durchführt, muss sicherstellen, dass diese den neuesten Sicherheitsstandards entsprechen, die in der NIN 2025 festgelegt sind.
  • Dokumentationsanforderungen: Die Nachweispflicht für korrekt durchgeführte Installationen wurde verschärft, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
  • Erneuerbare Energien und Smart-Home-Systeme: Für Installationen im Bereich von Photovoltaik und Smart-Home-Technologien gelten erweiterte Vorschriften.

 

Warum ist ein Update erforderlich?

Die regelmässige Aktualisierung der Kenntnisse ist für alle nach Art.15 NIV zertifizierten Fachkräfte verpflichtend. Wer die NIN-Updates 2025 nicht berücksichtigt, riskiert nicht nur Strafen, sondern auch die Sicherheit der installierten Anlagen. Der Besuch entsprechender Fortbildungen und Schulungen garantiert nicht nur rechtliche Konformität, sondern verbessert auch die Qualität und Effizienz der durchgeführten Arbeiten.

Das NIN-Update 2025 ist mehr als nur eine Aktualisierung der bestehenden Vorschriften – es ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer sichereren, effizienteren und moderneren Energiezukunft. Für alle, die nach Art.15 NIV arbeiten, ist es unerlässlich, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und entsprechende Schulungen zu besuchen.

 

Unser Beitrag zur Prävention von Unfällen mit Elektrizität

Um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen und die Prävention von Unfällen mit Elektrizität zu unterstützen, bieten wir spezielle Refresher-Kurse für Bewilligungsträger gemäss Art.15, 14 und 13 an. Unsere Kurse sind darauf ausgelegt, Fachkräfte in den neuesten Sicherheitsstandards und Best Practices zu schulen. Sie decken unter anderem folgende Aspekte ab:

  • Aktualisierung von Sicherheitswissen: Unsere Kurse vermitteln wichtige Informationen über aktuelle Sicherheitsvorschriften und Technologien, die zur Minimierung von Risiken im Umgang mit elektrischen Anlagen beitragen.
  • Praktische Übungen: Teilnehmer haben die Möglichkeit, praktische Erfahrungen zu sammeln, um das Gelernte direkt anzuwenden und ihr Wissen in realistischen Szenarien zu vertiefen.
  • Erkennung von Gefahren: Schulungen konzentrieren sich auf das frühzeitige Erkennen potenzieller Gefahrenquellen und die Implementierung von Massnahmen zur Vermeidung von Unfällen.
  • Regelmässige Auffrischung: Jährliche Refresher-Kurse sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand der Sicherheitsprotokolle bleiben und sich der Risiken bewusst sind.

Wir sind überzeugt, dass unsere Auffrischungskurse nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeiter beitragen, sondern auch das gesamte Betriebsklima verbessern und das Vertrauen in die Sicherheit der elektrischen Anlagen stärken.

 

Zu unseren Seminaren:

Infrarot-Thermografie

Schaltberechtigung NHS, Leistungsschalter nach Art.12 STV

Elektro- und Prinzip-Schema richtig lesen für „Nichtelektriker“

Störungssuche, Störungsbehebung und Energieoptimierung an Elektromotoren

Refresher für Bewilligungsträger Art.15/14/13 NIV