Benötigen Sie die Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV, um fest angeschlossene Niederspannungserzeugnisse fachgerecht anzuschliessen oder auszutauschen?
Fehlt Ihnen noch das notwendige Wissen und die offizielle Berechtigung, diese Arbeiten sicher und normgerecht durchzuführen?
Nach erfolgreichem Abschluss und der bestandenen ESTI-Prüfung erhalten Sie die Bewilligung nach Art. 15 NIV und sind berechtigt, Niederspannungserzeugnisse gemäss den geltenden Vorschriften und Normen sicher und fachgerecht zu installieren und auszutauschen. Sie erwerben das notwendige theoretische und praktische Wissen, um diese Arbeiten ordnungsgemäss und mit der erforderlichen Bewilligung durchzuführen.
Für wen ist der Lehrgang geeignet?
Dieser Lehrgang richtet sich an Monteure, Servicetechniker aus allen Fachbereichen, Instandhaltungsfachleute, Hauswarte und Hausmeister, die eine Anschlussbewilligung nach Art. 15 NIV benötigen. Diese Bewilligung ist notwendig, wenn es darum geht, fest angeschlossene elektrische Erzeugnisse anzuschliessen oder auszutauschen. Mit den erworbenen Kenntnissen und der bestandenen ESTI-Prüfung sind die Teilnehmer berechtigt, diese Arbeiten entsprechend den Vorschriften und mit der erforderlichen Bewilligung auszuführen.
Inhalte des Lehrgangs Bewilligung Anschluss elektrischen Erzeugnissen Art.15 NIV
Die Ausbildung ist in verschiedene praxisnahe Module aufgeteilt:
- Modul 1 – Grundlagen der Elektrotechnik
- Modul 2 – Installationsvorschriften und -normen
- Modul 3 – Anschlusstechnik und Materialkunde
- Modul 4 – Installationskontrolle und Messkunde
- Modul 5 – Sicherer Umgang mit Elektrizität
Mindestens 56 Lektionen in Grundlagen der Elektrotechnik, Sicherer Umgang mit Elektrizität, Installationsvorschriften und –normen, Installationskontrolle und Messkunde sowie Anschlusstechnik und Materialkunde müssen besucht werden, um an der Prüfung beim ESTI anzutreten.
Weitere Zulassungsbedingungen finden sich in unserer Broschüre Bewilligung für das Anschliessen elektrischer Niederspannungserzeugnisse nach Art. 15 NIV.